Leistungen & Preise
Ihr erhaltet bei der Anmeldung in der Fahrschule einen Ausbildungsvertrag.
Dadurch wird für Dich sichergestellt, dass wir uns an die vereinbarten Entgelte
und im Vertrag getroffen Vereinbarungen halten.
Die Fahrschulausbildung gliedert sich in Theorie Unterricht und praktischen Unterricht.
Der Unterricht in unserer Fahrschule richtet sich nach einem von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. beziehungsweise dem gesetzlich vorgegebenen Ausbildungsplan.
Grundwissen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Diese kannst Du in der Fahrschule
in Gonsenheim und/ oder Kostheim hören.
nach Kostheim
Mo. + Do. Abfahrt 18.30 Uhr
(bitte vorher telefonisch anmelden)
Bei Nichtbestehen der Theorieprüfung musst Du bei uns die Grundgebühr nicht erneut zahlen. Außerdem kannst Du so oft in den Theorieunterricht kommen wie Du möchtest.
Die TÜV Prüfung beinhaltet 30 Multiple-Choice-Fragen, bei denen entweder alle drei, zwei oder eine Antwort die Richtige ist.
Außerdem werden zwei Videos gezeigt, die Ihr maximal 5 mal anschauen könnt, bevor Ihr sie beantworten müsst.
Wer im Theorie Unterricht konzentriert zugehört hat und gut vorbereitet ist, muss sich keine Sorgen um das Bestehen der schriftlichen Prüfung zu machen.
Du erhältst bei uns eine gründliche und fundierte Ausbildung, die Dich befähigt, Dein Kraftfahrzeug sicher, verantwortungsbewusst und umweltschonend zu bedienen und Dir ermöglicht, Dich reibungslos im Verkehr zurechtzufinden.
Die praktische Ausbildung ist sehr umfangreich. Sie orientiert sich an der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) bzw. dem vom Bundesverband der Fahrlehrerverbände vorgegebenen Rahmenplan.
Wir arbeiten mit diesem Ausbildungsplan:
Hier kannst Du genau nachvollziehen, auf welcher Stufe der Ausbildung Du Dich genau befindest. Wir führen Dich Schritt für Schritt an die Prüfungsreife heran und besprechen mit Dir in jeder Stunde die Lerninhalte.
Besondere Pflichtstunden bzw. Sonderfahrten sind dabei:
5 Autobahn-, 4 Überland-, 3 Nachtfahrten ( Dämmerungs-/Dunkelheitsfahrten)
Bei uns gibt es keinen Aufschlag für Sonderfahrten!
Führerschein mit 17 (BF17)
Da die Unfallstatistiken immer wieder gezeigt haben, dass gerade Fahranfänger häufig in Unfälle verwickelt waren, hat man das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingeführt.
Du machst den Führerschein also schon mit 17 für Klasse B, kannst dann ein Jahr Fahrerfahrung unter sicheren Bedingungen aufbauen, also in Begleitung einer Person
mit Fahrpraxis.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhältst Du dann den normalen Kartenführerschein.
Du bist jetzt schon ein geübter Fahrer und kannst Dich sicher im Verkehr zu recht finden,
weil Du nun schon viel Erfahrung im Umgang mit dem Fahrzeug und verschiedenen Verkehrssituationen gesammelt hast.
begonnen werden.
Du kannst damit also nicht ins Ausland fahren. Eine Ausnahme gilt für Österreich.
Dort wird auch die deutsche Prüfbescheinigung als Fahrerlaubnis Dokument anerkannt. Aber nur bis zum 18. Geburtstag!
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; Informationen zu B17
absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Tipps für die Begleitperson können auf den Internetseiten z.B.: beim ADAC oder Info-Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesehen werden.
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkteinstieg
21 Jahre wenn nur Trikes gefahren werden
20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz von A2
Zu dieser Führerscheinklasse gehören:
Zweiräder
mit mehr als 45 km/h bbH
mit mehr als 35 kW Leistung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
z.B.: Trikes
mit mehr als 45km/h
mit mehr als 15 kW Leistung
Die Prüfung kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.
Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki ER 650 E.
Mindestalter:
18 Jahre
Zu dieser Führerscheinklasse gehören:
Kraftrad oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
oder 48 PS
entspricht der alten Klasse 1 a
enthaltene Klassen: A1 & AM
Nach 2 Jahren kann die Fahrerlaubnis A2 auf A direkt umgeschrieben werden.
Dann ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki ER6N.
Mindestalter:
16 Jahre
Zu dieser Führerscheinklasse gehören:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit 11kW Leistung
kein Vorbesitz nötig
entspricht der alten Klasse 1 b
Einschluß der Klasse AM
Probezeit von 2 Jahren
(wenn bereits ein Führerschein im Besitz ist, wird die Zeit angerechnet)
Die Prüfung kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.
Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki ER 650 E.
Wer seinen Führerschein KLasse 3 vor dem 01.04.1984 erworben hat, legt auch nur eine praktische Prüfung ab, um Klasse A1 zu erwerben!
Wer zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung. Diese kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen.
Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.
Die Aufstiegsregelung (A1 auf A2) gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 2, 3 oder 4, die vor dem 01.04.1980 erworben wurden.
Mindestalter:
16 Jahre
Zu dieser Führerscheinklasse gehören:
Zweirädrige, dreirädrige Kleinkrafträder
& vierrädrige Leichtkrafträder
Quads und Trikes
mit max. 50 cm³
mit max. 45 km/h
mit max. 4 kW
Nach 2 Jahren kann die Fahrerlaubnis A2 auf A direkt umgeschrieben werden.
Dann ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki ER6N.
Mindestalter:
15 Jahre
Zu dieser Führerscheinklasse gehören:
Fahrräder mit Hilfsmotor, Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
eigener Kurs
sich Schritt für Schritt wieder eine Fahrpraxis aufzubauen.