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Leistungen & Preise

Unsere Leistungen
Fahrschulunterricht
Qualitätsgarantie

Ihr erhaltet bei der Anmeldung in der Fahrschule einen Ausbildungsvertrag.
Dadurch wird für Dich sichergestellt, dass wir uns an die vereinbarten Entgelte
und im Vertrag getroffen Vereinbarungen halten.

Die Fahrschulausbildung gliedert sich in Theorie Unterricht und praktischen Unterricht.
Der Unterricht in unserer Fahrschule richtet sich nach einem von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. beziehungsweise dem gesetzlich vorgegebenen Ausbildungsplan.

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Theorie Ausbildung
14 Doppelstunden Unterricht
Die theoretische Fahrschulausbildung umfasst 12 Doppelstunden (2 x 45 min.)
Grundwissen und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Diese kannst Du in der Fahrschule
in Gonsenheim und/ oder Kostheim hören.
4x Theorie pro Woche
Effizienter und zeitgemäßer Unterricht
Klar strukturierte Lerninhalte mit praxisnahen Beispielen aus dem Verkehrsalltag
Alle Inhalte der Theorieprüfung beim TÜV (theoretische Fahrerlaubnisprüfung) werden durchgenommen
Fortlaufende Themen – Du kannst jederzeit einsteigen
Falls Du ein Thema verpasst hast, kannst Du es zeitnah in der Zweigstelle nachhören
Mitfahrgelegenheit 2x pro Woche von Gonsenheim zum Theorieunterricht
nach Kostheim
Mo. + Do. Abfahrt 18.30 Uhr
(bitte vorher telefonisch anmelden)
Wichtig!
Bei uns bezahlst Du nur einmal die Grundgebühr!

Bei Nichtbestehen der Theorieprüfung musst Du bei uns die Grundgebühr nicht erneut zahlen. Außerdem kannst Du so oft in den Theorieunterricht kommen wie Du möchtest.

Die TÜV Prüfung beinhaltet 30 Multiple-Choice-Fragen, bei denen entweder alle drei, zwei oder eine Antwort die Richtige ist. Außerdem werden zwei Videos gezeigt, die Ihr maximal 5 mal anschauen könnt, bevor Ihr sie beantworten müsst.
Wer im Theorie Unterricht konzentriert zugehört hat und gut vorbereitet ist, muss sich keine Sorgen um das Bestehen der schriftlichen Prüfung zu machen.

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Praktische Ausbildung

Du erhältst bei uns eine gründliche und fundierte Ausbildung, die Dich befähigt, Dein Kraftfahrzeug sicher, verantwortungsbewusst und umweltschonend zu bedienen und Dir ermöglicht, Dich reibungslos im Verkehr zurechtzufinden.

Die praktische Ausbildung ist sehr umfangreich. Sie orientiert sich an der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) bzw. dem vom Bundesverband der Fahrlehrerverbände vorgegebenen Rahmenplan.

Wir arbeiten mit diesem Ausbildungsplan:

Hier kannst Du genau nachvollziehen, auf welcher Stufe der Ausbildung Du Dich genau befindest. Wir führen Dich Schritt für Schritt an die Prüfungsreife heran und besprechen mit Dir in jeder Stunde die Lerninhalte.

Besondere Pflichtstunden bzw. Sonderfahrten sind dabei:
5 Autobahn-, 4 Überland-, 3 Nachtfahrten ( Dämmerungs-/Dunkelheitsfahrten)
Bei uns gibt es keinen Aufschlag für Sonderfahrten!

Unser Ziel
Schulung der Wahrnehmung
Sichere und schnelle Vorbereitung auf die TÜV-Fahrprüfung
Umgang und Abwehr von Gefahrensituationen
Erlernen technischer Fähigkeiten zum sicherem Umgang mit dem Kraftfahrzeug
Verantwortungsbewusstes, umweltschonendes, energiesparendes, partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr
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Begleitetes Fahren
Führerschein mit 17 (BF17)
Für die Klassen B & BE

Da die Unfallstatistiken immer wieder gezeigt haben, dass gerade Fahranfänger häufig in Unfälle verwickelt waren, hat man das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingeführt.

Du machst den Führerschein also schon mit 17 für Klasse B, kannst dann ein Jahr Fahrerfahrung unter sicheren Bedingungen aufbauen, also in Begleitung einer Person
mit Fahrpraxis.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhältst Du dann den normalen Kartenführerschein.
Du bist jetzt schon ein geübter Fahrer und kannst Dich sicher im Verkehr zu recht finden,
weil Du nun schon viel Erfahrung im Umgang mit dem Fahrzeug und verschiedenen Verkehrssituationen gesammelt hast.

Die Fahrschulausbildung kann ab 16 1/2 Jahren
begonnen werden.
Ablegen der Prüfung:
Die theoretische Prüfung kannst du 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen
Die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag
Vorteile des Begleiteten Fahrens:
Das Unfall Risiko bei Fahranfängern ist deutlich zurückgegangen.
Voraussetzung der Begleitperson:
30 Jahre Mindestalter
5 Jahre im Besitz von Klasse B
max. 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
Antworten zum FAQ
Du erhältst nach bestandener Prüfung eine Prüfungsbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.
Du darfst nur in Begleitung einer dieser Personen Auto fahren.
Geltungsbereich der Fahrerlaubnis BF 17 ist die Bundes Republik Deutschland.
Du kannst damit also nicht ins Ausland fahren. Eine Ausnahme gilt für Österreich.
Dort wird auch die deutsche Prüfbescheinigung als Fahrerlaubnis Dokument anerkannt. Aber nur bis zum 18. Geburtstag!
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; Informationen zu B17
Wie für alle Fahranfänger gilt auch beim Begleiteten Fahren
absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Tipps für die Begleitperson können auf den Internetseiten z.B.: beim ADAC oder Info-Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesehen werden.
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Klasse A direkt
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Mindestalter:

24 Jahre bei Direkteinstieg
21 Jahre wenn nur Trikes gefahren werden
20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz von A2

Zu dieser Führerscheinklasse gehören:

Zweiräder

mit mehr als 50cm³ Hubraum
mit mehr als 45 km/h bbH
mit mehr als 35 kW Leistung

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
z.B.: Trikes

mit mehr als 50cm³ Hubraum
mit mehr als 45km/h
mit mehr als 15 kW Leistung

Die Prüfung kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.

Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki ER 650 E.

Klasse A2
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Mindestalter:

18 Jahre

Zu dieser Führerscheinklasse gehören:

Kraftrad oder dreirädrige Kraftfahrzeuge

mit nicht mehr als 35 kW
oder 48 PS
entspricht der alten Klasse 1 a
enthaltene Klassen: A1 & AM

Nach 2 Jahren kann die Fahrerlaubnis A2 auf A direkt umgeschrieben werden.
Dann ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki ER6N.

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Klasse A1
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Mindestalter:

16 Jahre

Zu dieser Führerscheinklasse gehören:

Krafträder (auch mit Beiwagen)

mit bis zu 125 cm³ Hubraum
mit 11kW Leistung
kein Vorbesitz nötig
entspricht der alten Klasse 1 b
Einschluß der Klasse AM
Probezeit von 2 Jahren
(wenn bereits ein Führerschein im Besitz ist, wird die Zeit angerechnet)

Die Prüfung kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen. Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten.

Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki ER 650 E.

Aufstieg A1 auf A2
Nach zwei Jahren ist nur noch eine praktische Prüfung notwendig um den Führerschein Klasse A2 zu erwerben.

Wer seinen Führerschein KLasse 3 vor dem 01.04.1984 erworben hat, legt auch nur eine praktische Prüfung ab, um Klasse A1 zu erwerben!

Wer zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung. Diese kann nur unter Hinzuziehung einer Fahrschule erfolgen.
Da keine Pflichtausbildung vorgeschrieben ist, muss sich der Bewerber in seiner Fahrschule gründlich auf die Prüfung vorbereiten. Die Aufstiegsregelung (A1 auf A2) gilt auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 2, 3 oder 4, die vor dem 01.04.1980 erworben wurden.

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Klasse AM
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Mindestalter:

16 Jahre

Zu dieser Führerscheinklasse gehören:

Zweirädrige, dreirädrige Kleinkrafträder
& vierrädrige Leichtkrafträder

hierunter fallen auch E-Bikes, Pedelecs bzw. Fahrräder mit Hilfsmotor,
Quads und Trikes

mit max. 50 cm³
mit max. 45 km/h
mit max. 4 kW

Nach 2 Jahren kann die Fahrerlaubnis A2 auf A direkt umgeschrieben werden.
Dann ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki ER6N.

Klasse MOFA
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Mindestalter:

15 Jahre

Zu dieser Führerscheinklasse gehören:

Fahrräder mit Hilfsmotor, Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

bis max. 25 km/h
eigener Kurs
Praktische Stunden
2 Stunden im Preis der Grundgebühr enthalten
Prüfung
Theoretische Prüfung notwendig
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Theorieunterricht AM
12 Doppelstunden Grundwissen
2 Lektionen Motorradspezifischer Unterricht
Praktische Fahrstunden
Grundausbildung
keine Sonderfahrten
Das Ausbildungsfahrzeug ist ein Roller Gilera.
Theorieunterricht A1
12 Doppelstunden
4 Lektionen Motorradspezifischer Unterricht
Praktische Fahrstunden
Grundausbildung & Sonderfahrten
5 Std. Überland
4 Std. Autobahn
3 Std. Dämmerung / Dunkelheit
Das Schulfahrzeug ist eine Kawasaki MTX 125.
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Fahrpraxis auffrischen
Wenn Sie zwar im Besitz eines Führerscheines sind, aber eine Zeit lang nicht mehr Auto gefahren sind, sich vielleicht unsicher fühlen und Sie das Gefühl haben, dass der Verkehr Sie überfordert, dann besteht für Sie die Möglichkeit mit einem erfahrenen Fahrlehrer,
sich Schritt für Schritt wieder eine Fahrpraxis aufzubauen.
Buchen Sie eine Fahrstunde bei uns, wenn sie überprüfen wollen, ob sie noch voll fahrtauglich sind für den heutigen Straßenverkehr.
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